Versand


Bei Angeboten mit Lieferkondition frei Haus gilt, wenn nicht anders vereinbart, frei Haus an eine Adresse im Land des Bestellers geliefert.
Kosten für Expresszustellungen sind vom Auftraggeber zu tragen.
Die Bestätigung des Liefertermins erfolgt mit der Auftragsbestätigung. Diese ergeht, sobald wir im Besitz aller Unterlagen und Erklärungen des Auftraggebers sind, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen bzw. nach Bürstenabzug-/ Ausfallsmusterfreigabe des Auftraggebers.
Die bestätigten Liefertermine sind keine Fixtermine, werden aber nach Möglichkeit eingehalten.
Fixterminvereinbarungen sind nur gültig, wenn dies bei Auftrag schriftlich vereinbart wird.
Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug, so ist uns zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Teillieferungen behalten wir uns vor.
Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, gleich ob in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten eingetreten, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
Berechnet wird die gelieferte Menge.
Rücksendungen von gelieferten Waren dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und gemäß unseren erteilten Weisungen erfolgen.
Falls der Käufer die gelieferte Ware, aus Gründen die nicht vom Verkäufer verschuldet sind, nicht sofort in Empfang nimmt, sind alle daraus erwachsenen Kosten (z.B. Lagerungskosten, weitere Zustellversuche) vom Käufer zu tragen. Dadurch entstandene Lieferverzögerungen können vom Käufer nicht beanstandet werden.

 Musterversand

Angeforderte Muster werden in Rechnung gestellt, wenn sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen in unversehrtem Zustand retourniert werden.
Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Zahlung

Es gelten die auf unseren Angeboten angeführten Zahlungsbedingungen.
Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden die gesetzlichen Verzugszinsen und Mahnspesen
in Anrechnung gebracht.
Im Verzugsfall ist der Schuldner zum Ersatz aller anfallenden Inkasso- und Betreibungskosten verpflichtet.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren im Eigentum des Verkäufers.
Jede Zahlung des Käufers wird immer auf die älteste noch nicht beglichene Schuld angerechnet. In der Weise, dass der Eigentumsübergang einer Ware erst nach Begleichung aller früheren Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer stattfinden kann.
Gegenansprüche irgendwelcher Art darf der Auftraggeber nur nach Vereinbarung aufrechnen.